Änderung im Impressum: TMG wird zu DDG

Das Telemediengesetz (TMG) wurde am 14. Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Experten raten dazu, sich im Impressum auf die wesentlichen Pflichtangaben zu beschränken und keine konkreten Gesetze oder Paragrafen zu nennen. Dadurch bleibt ihre Website auch dann aktuell, wenn sich gesetzliche Regelungen erneut ändern.
Weitere Informationen hierzu finden Sie bei der IHK München

Änderung in der Datenschutzerklärung
Eine weitere Änderung betrifft die Datenschutzerklärung. Falls dort das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) erwähnt wird, muss dies in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) angepasst werden.

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